ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Grundsätze und Bedingungen für alle Lieferungen, Verkäufe und Dienstleistungen der Vivopack GmbH (Deutschland) und der Vivopack sp. z o.o. (Polen), im Folgenden gemeinsam als „Vivopack Unternehmensgruppe“ bezeichnet. Diese AGB gelten für alle Verträge und Vereinbarungen zwischen einem der Unternehmen der Vivopack Unternehmensgruppe und ihren Kunden.

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Vivopack Unternehmensgruppe und ihren Kunden. Sie gelten sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher, es sei denn, spezifische Regelungen weichen voneinander ab.
1.2. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit die Vivopack Unternehmensgruppe ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn die Vivopack Unternehmensgruppe in Kenntnis der abweichenden Bedingungen des Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführt.
1.3. Alle Angebote der Vivopack Unternehmensgruppe sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten eine bestimmte Annahmefrist.
1.4. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Vivopack Unternehmensgruppe oder durch den Beginn der Ausführung des Auftrags zustande. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Vivopack Unternehmensgruppe.

2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie exklusive etwaiger Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten, die gesondert berechnet werden.
2.2. Der Kaufpreis ist sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.3. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht leistet. Im Verzugsfall ist die Vivopack Unternehmensgruppe berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
2.4. Die Aufrechnung gegen Ansprüche der Vivopack Unternehmensgruppe ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

3.1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Vivopack Unternehmensgruppe schriftlich bestätigt wurden. Im Falle unverbindlicher Liefertermine bemüht sich die Vivopack Unternehmensgruppe, diese nach besten Kräften einzuhalten.
3.2. Der Gefahrübergang erfolgt bei Unternehmern mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer. Bei Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang mit der Übergabe der Ware an den Kunden.
3.3. Bei Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Vivopack Unternehmensgruppe liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bestehenden Lieferverzugs eintreten. Die Vivopack Unternehmensgruppe wird den Kunden über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.

4. EIGENTUMSVORBEHALT

4.1. Die Vivopack Unternehmensgruppe behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag vor.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und diese angemessen gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigungen zu versichern.
4.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Vivopack Unternehmensgruppe unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
4.4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen, tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswerts ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die Vivopack Unternehmensgruppe nimmt diese Abtretung an.

5. GEWÄHRLEISTUNG

5.1. Die Vivopack Unternehmensgruppe gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung, für Verbraucher 2 Jahre.
5.2. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Verborgene Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
5.3. Im Gewährleistungsfall hat die Vivopack Unternehmensgruppe das Recht, nach ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, steht dem Kunden das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu.

6. HAFTUNG

6.1. Die Haftung der Vivopack Unternehmensgruppe, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
6.2. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Vivopack Unternehmensgruppe auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, bei einer Garantiehaftung sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. DATENSCHUTZ

7.1. Die Vivopack Unternehmensgruppe erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
7.2. Personenbezogene Daten werden nur zu Zwecken der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt.
7.3. Weitere Informationen zum Datenschutz, einschließlich der Rechte des Kunden in Bezug auf die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, sind über den folgenden Link abrufbar: www.vivopack.de/datenschutz.
7.4
. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten zu verlangen, sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.

8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

8.1. Für Verträge mit der Vivopack GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Vivopack GmbH.
8.2. Für Verträge mit der Vivopack sp. z o.o. gilt polnisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Vivopack sp. z o.o.
8.3. Im grenzüberschreitenden Handel bleibt der ausschließliche Gerichtsstand des Kunden unberührt, sofern er Verbraucher ist.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.3. Die Vivopack Unternehmensgruppe behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies notwendig erscheint und der Kunde dadurch nicht unzumutbar benachteiligt wird. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.